- Kommt es zu einem Rechtsstreit kann eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten dafür übernehmen.
- Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist eine dreimonatige Wartezeit zu beachten.
- Verweigert die Rechtsschutzversicherung unrechtmäßig die Zahlung von Leistungen, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.
Die Rechtsschutzversicherung bei einem Rechtsstreit nutzen
Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Rechtsstreit entstehen. Vorausgesetzt die Rechtsschutzversicherung ist für den Rechtsbereich des Rechtsstreites gültig und erteilt eine Deckungszusage. Die Deckungszusage ist die Bestätigung über die Kostenübernahme des Rechtsfalls. Meist übernimmt der Anwalt die Beantragung der Deckungszusage.
Die Deckungszusage für den Rechtsstreit kann jedoch nur von der Rechtsschutzversicherung erteilt werden, wenn der betroffene Rechtsbereich auch rechtsschutzversichert ist. Folgende Rechtsbereiche können üblicher Weise durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden:
- Privatrechtschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Viele Rechtsschutzversicherungen bieten auch eine Familienversicherung an. In diesem Falle sind dann der Ehepartner und/oder Kinder ebenfalls rechtsschutzversichert. Hier können Beiträge gespart werden, da Familienangehörige nicht immer einzeln versichert werden müssen. So können zum Beispiel alle Fahrzeuge der Familie im Verkehrsrecht versichert werden.
- Grundstücksrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz
Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten. Je nach Rechtsschutzversicherung kann es jedoch auch eine Kostenobergrenze eines Rechtsstreites, die sogenannte Deckungssumme, geben. Sie begrenzt die Deckung der anfallenden Kosten aus dem Rechtsstreit. Die genauen Bestimmungen über die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung sind in den Vertragsbestimmungen zu finden. Folgende Kosten eines Rechtsstreites können von einer Rechtsschutzversicherung innerhalb der Deckungssumme übernommen werden:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Zeugengelder
- Gutachterhonorare
- Evtl. Kosten des juristischen Gegners
- Kautionskosten als zinsfreies Darlehen, abhängig von der Rechtsschutzversicherung beträgt dieses meist bis zu 100.00 EUR. Dabei gilt das Darlehen für Kautionen zusätzlich zur Deckungssumme.
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist die Wartezeit zu beachten
Wird eine Rechtsschutzversicherung neu abgeschlossen gilt in der Regel eine dreimonatige Wartezeit. Während dieser drei Monate besteht kein Rechtsschutz für Rechtsfälle. Sollte es also schon einen Rechtsstreit geben, deckt die neue Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten nicht ab. Man sollte also schon vor dem Rechtsstreit die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Außerdem überprüfen Rechtsschutzversicherungen genau, zu welchem Zeitpunkt der Rechtsstreit entstanden ist.
Einzige Ausnahme gilt für den Wechsel der Rechtsschutzversicherung. Der neue Rechtsschutzversicherer kann die Kosten eines bestehenden Rechtsfalls unter Umständen übernehmen. Dies ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft:
- Der Wechsel der Rechtsschutzversicherung erfolgt nahtlos und ohne große zeitliche Unterbrechung.
- Der versicherte Bereich war auch schon vorher durch die alte Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Was kann ich machen, wenn die Rechtsschutzversicherung bei einem Rechtsstreit nicht zahlt?
Zunächst sollte genau geprüft werden, welche Leistungen und welchen Gültigkeitsbereich die bestehende Rechtsschutzversicherung hat. Dies kann man genau in den Vertragsbestimmungen zur Rechtsschutzversicherung nachlesen. Ist der Rechtsstreit durch die Rechtsschutzversicherung gemäß den Vertragsbestimmungen abgedeckt, können folgende Maßnahmen bei Leistungsverweigerung getroffen werden:
- Schlichtungsstelle: Bei vielen Rechtsschutzversicherungen besteht die Möglichkeit, im Falle eines Streitfalls zwischen Versicherer und Kunden eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese versucht zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Lösung zu finden. Der Dienst ist zudem oft kostenlos.
- Sonderkündigungsrecht: Werden Leistungen entgegen den Vertragsbestimmungen nicht gezahlt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann zum Beispiel für einen Wechsel des Rechtsschutzversicherers genutzt werden. Erfolgt dieser Wechsel nahtlos, können die Kosten des bestehenden Rechtsfalls vom neuen Rechtsschutzversicherer übernommen werden.